Da im Bundesmeldegesetz der Begriff der Ummeldung nicht vorkommt, handelt es sich hierbei um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes innerhalb von Schwerte. Hierzu ist die Verwendung des gleichen Formulars, wie bei der Erstanmeldung vorgesehen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von Schwerte wechseln, unabhängig, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug, für die neue Wohnung beim Bürgerservice anmelden.
Eine Aufstellung der hierfür benötigten Unterlagen ist unter dem Begriff "Wohnsitz anmelden" zu finden.
Bei einem Umzug ist der Fahrzeughalter ebenfalls verpflichtet seine Fahrzeugpapiere entsprechend ändern zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier
Bitte bringen Sie die vorgenannten Unterlagen (einschließlich der standesamtlichen Urkunden) vollständig mit, da ansonsten eine Anmeldung nicht möglich ist.
Miriam
Cichon
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
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Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
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Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Claudia
Jesser
33
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Filomena
Interlandi
33
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Brigitte
Osthoff
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Petra
Zielony
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Michaela
Struwe
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Martina
Buhl
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Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Die alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post erhalten Sie hier
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