Seit der Abschaffung der Doppelspitze, bestehend aus hauptamtlichem Stadtdirektor und ehrenamtlichem Bürgermeister, gibt es einen Hauptamtlichen Bürgermeister, der sowohl Leiter der Verwaltung als auch Vorsitzender des Rates der Stadt Schwerte ist.
Neben dem Bürgermeister ist der Rat das wichtigste Organ einer Stadt. Der Rat der Stadt Schwerte umfasst neben dem Bürgermeister als Vorsitzenden 44 von der Bürgerschaft direkt gewählte Ratsmitglieder. Seine Aufgaben sind in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Grundsätzlich besitzt der Rat Allzuständigkeit, das heißt, dass er über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt entscheidet. Die wichtigste Entscheidung ist sicherlich die über den städtischen Haushaltsplan und damit über die finanziellen Rahmenbedingungen, die Grundlagen für das Leben in der Stadt darstellen. Weiterhin entscheidet er über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll, wählt die Beigeordneten, erlässt Satzungen und andere ortsrechtliche Bestimmungen.
Der Rat der Stadt Schwerte setzt sich seit der Kommunalwahl 2020 aus sechs Fraktionen zusammen. Die detaillierte Zusammensetzung können Sie den folgenden Grafiken entnehmen.
Alle Informationen zu den Gremien finden Sie im Ratsinformationssystem...