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Ausnahmegenehmigung - Großraumtransporte nach § 46 StVO (Antrag)

Gem. § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, einer Erlaubnis.

Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Diese Erlaubnis wird durch die Verkehrsbehörde erteilt.

  • 10,20 Euro bis 767,00 Euro
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VEMAGS, Großraumtransporte, Schwertransporte