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Ausnahmegenehmigung - ambulante Alten- und Pflegedienste (Antrag)

Seit dem 01.01.2008 gibt es für ambulante Alten- und Pflegedienste eine kreisweite Ausnahmegenehmigung.

  • Berechtigt sind ambulante Alten- und Pflegedienste im Kreis Unna für Fahrzeuge mit dauerhafter Firmenaufschrift.
  • Anträge können nur bei der Verkehrsbehörde des Firmensitzes gestellt werden.
  • Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug; die Kennzeichen sind anzugeben. Entsprechend dem Bedarf können mehrere Parkausweise beantragt werden.
  • Parkausweise sind im Original mitzuführen und somit für ein Fahrzeug verwendbar.
  • Die Parkausweise gelten für ein Jahr.

Umgang der Parkberechtigung

Die Parkausweise gestatten innerhalb der Gültigkeitsdauer und auf dem Gebiet des Kreises Unna, mit dem Fahrzeug im Bereich folgender Regelungen während der Ausübung von ambulanten Pflegearbeiten zu parken:

In Kombination mit einer Parkscheibe (maximale Parkdauer: eine Stunde) zum

  • Parken ohne Gebühr in Parkzonen mit Parkscheiben-, Parkscheinpflicht oder Parkuhren
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot (Z 286 und 290 StVO)
  • Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb gekennzeichneter Flächen (Z 325 StVO)
  • Parken in Bewohnerzonen (Z 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz)

Auflagen

  1. Während des Parkens ist der Parkausweis im Original und von außen gut sichtbar innen hinter der Windschutzscheibe anzubringen bzw. auszulegen.
  2. Der Parkausweis erfordert immer die gleichzeitige und ordnungsgemäße Benutzung der Parkscheibe.
  3. Von der Parkerleichterung darf nur im Rahmen von Alten- und Pflegetätigkeiten Gebrauch gemacht werden und nur dann, wenn in zumutbarer Entfernung (ca. 100 m) keine anderen Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
  4. Bei Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt und der Verkehrsfluss nur unwesentlich eingeschränkt werden.
  5. Die Nichtbeachtung der Auflagen kann zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit führen.

Hinweise

Die Fahrzeuge müssen mit einer festen (= dauerhaften) Firmenaufschrift versehen sein. Die Genehmigung darf nur während der Ausübung von ambulanten Pflegearbeiten genutzt werden. Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen!

 

In Schwerte gibt es noch weitere Ausnahmegenehmigungen für das Parken folgender Berufszweige:

Die Jahresgenehmigung kostet

  • für das erste Fahrzeug: 100,00 Euro
  • für jedes weitere Fahrzeug: 50,00 Euro

Dem Antrag sind Kopien

  • der Kraftfahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigung Teil 1 für die beantragten Fahrzeuge,
  • der Nachweis über den Handwerksbetrieb (z.B. Kopie der Handwerkerkarte) bzw. den Gewerbebetrieb (Kopie der Gewerbeanmeldung) und
  • Fotos der eingesetzten Fahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftung ersichtlich sind,

beizulegen.

Ggf. kann auch eine Vorführung des Fahrzeugs vereinbart werden.

Carolin.Drotleff(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-324
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