Alle Genehmigungen für ein Bauvorhaben sind vom Bauherrn oder Eigentümer aufzubewahren. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Unterlagen verlorengehen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die im Archiv der Bauordnung vorhandenen Genehmigungsunterlagen einzusehen und ggf. Ablichtungen fertigen zu lassen.
Ortsrecht:
Martina
Schrubba
63
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nur nach Vereinbarung
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Alle Genehmigungen für ein Bauvorhaben sind vom Bauherrn oder Eigentümer aufzubewahren. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Unterlagen verlorengehen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die im Archiv der Bauordnung vorhandenen Genehmigungsunterlagen einzusehen und ggf. Ablichtungen fertigen zu lassen.
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Hier haben Sie die Möglichkeit, die im Archiv der Bauordnung vorhandenen Genehmigungsunterlagen einzusehen und ggf. Ablichtungen fertigen zu lassen.
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