Amtpflegschaft
Für ein minderjähriges Kind kann eine bestellte Pflegschaft eingerichtet werden. Dies geschieht durch einen Antrag an das Vormundschaftsgericht (Amtsgericht).
Sie ist dann erforderlich, wenn die Sorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) aus verschiedenen Gründen, z.B. durch Interessenkollision, das Kind nicht vertreten können. Beispiele dafür sind:
Das Gericht bestellt zur Wahrnehmung der Aufgaben eine Pflegeperson. Diese vertritt dann die Interessen des Kindes in dem vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenbereich. Vorrangig sind Privatpersonen zu bestellen, wenn geeignete zur Verfügung stehen. Es kann auch das Jugendamt als Amtspfleger bestellt werden.
Amtsvormundschaft
Das Jugendamt wird Vormund eines Kindes, wenn
Amtpflegschaft
Für ein minderjähriges Kind kann eine bestellte Pflegschaft eingerichtet werden. Dies geschieht durch einen Antrag an das Vormundschaftsgericht (Amtsgericht).
Sie ist dann erforderlich, wenn die Sorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) aus verschiedenen Gründen, z.B. durch Interessenkollision, das Kind nicht vertreten können. Beispiele dafür sind:
Das Gericht bestellt zur Wahrnehmung der Aufgaben eine Pflegeperson. Diese vertritt dann die Interessen des Kindes in dem vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenbereich. Vorrangig sind Privatpersonen zu bestellen, wenn geeignete zur Verfügung stehen. Es kann auch das Jugendamt als Amtspfleger bestellt werden.
Amtsvormundschaft
Das Jugendamt wird Vormund eines Kindes, wenn
Christina
Möller
50_51
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Amtpflegschaft
Für ein minderjähriges Kind kann eine bestellte Pflegschaft eingerichtet werden. Dies geschieht durch einen Antrag an das Vormundschaftsgericht (Amtsgericht).
Sie ist dann erforderlich, wenn die Sorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) aus verschiedenen Gründen, z.B. durch Interessenkollision, das Kind nicht vertreten können. Beispiele dafür sind:
Das Gericht bestellt zur Wahrnehmung der Aufgaben eine Pflegeperson. Diese vertritt dann die Interessen des Kindes in dem vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenbereich. Vorrangig sind Privatpersonen zu bestellen, wenn geeignete zur Verfügung stehen. Es kann auch das Jugendamt als Amtspfleger bestellt werden.
Amtsvormundschaft
Das Jugendamt wird Vormund eines Kindes, wenn
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