Ab dem 01.08.2017 bieten alle Grundschulen neben der klassischen offenen Ganztagsbetreuung eine Betreuung im Rahmen der zeitsicheren Schule (Über-Mittag, längstens bis 14 Uhr) sowie eine Frühbetreuung an.
Für die Einrichtung der Frühbetreuung und der zeitsicheren Schule müssen an der jeweiligen Grundschule mindestens je 10 Anmeldungen vorliegen. Jede Betreuungsform kann einzeln oder in Kombination OGS-Frühbetreuung oder zeitsichere Schule/Frühbetreuung gebucht werden. Die hierfür gültige Beitragssatzung finden Sie unter den Downloads bei den Ortsrechten unter Sozial- und Gesundheitsverwaltung
Die Elternbeiträge für die Betreuungskosten werden durch die Stadt Schwerte, Bereich Schule erhoben, die Beiträge für die warme Mittagsverpflegung erheben die jeweiligen Träger.
Die Personalgestellung, das Angebot der Mittagsverpflegung, die Hausaufgabenbetreuung und die pädagogische Konzeptionierung erfolgt an der Grundschule Villigst durch den Verein Kinderland e. V. und an allen übrigen Grundschulen durch die Johanniter-Unfall-Hilfe in enger Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen.
Als Betreuungskräfte werden u. a. Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, aber auch junge Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren und pädagogische Hilfskräfte eingesetzt.
Ortsrecht:
Peter
Kranhold
Raum:
111
Email:
peter.kranhold@stadt-schwerte.de
Lena
Dühr
Raum:
113
Email:
Lena.Duehr@stadt-schwerte.de
Sabine
Reetz
Raum:
112
Email:
Sabine.Reetz@stadt-schwerte.de
Ab dem 01.08.2017 bieten alle Grundschulen neben der klassischen offenen Ganztagsbetreuung eine Betreuung im Rahmen der zeitsicheren Schule (Über-Mittag, längstens bis 14 Uhr) sowie eine Frühbetreuung an.
Für die Einrichtung der Frühbetreuung und der zeitsicheren Schule müssen an der jeweiligen Grundschule mindestens je 10 Anmeldungen vorliegen. Jede Betreuungsform kann einzeln oder in Kombination OGS-Frühbetreuung oder zeitsichere Schule/Frühbetreuung gebucht werden. Die hierfür gültige Beitragssatzung finden Sie unter den Downloads bei den Ortsrechten unter Sozial- und Gesundheitsverwaltung
Die Elternbeiträge für die Betreuungskosten werden durch die Stadt Schwerte, Bereich Schule erhoben, die Beiträge für die warme Mittagsverpflegung erheben die jeweiligen Träger.
Die Personalgestellung, das Angebot der Mittagsverpflegung, die Hausaufgabenbetreuung und die pädagogische Konzeptionierung erfolgt an der Grundschule Villigst durch den Verein Kinderland e. V. und an allen übrigen Grundschulen durch die Johanniter-Unfall-Hilfe in enger Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen.
Als Betreuungskräfte werden u. a. Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, aber auch junge Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren und pädagogische Hilfskräfte eingesetzt.
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Ortsrecht:
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen
Die alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post erhalten Sie hier