Anliegen A - Z

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Der Bereich Bauordnung prüft die Vorraussetzungen und erteilt ggf. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

  • Bei Vorhaben im lfd. Genehmigungsverfahren: 50,00 Euro je abgeschlossene Einheit.
  • Bei bestehenden Gebäuden: 100,00 Euro je abgeschlossene Einheit.
  • Für die Bescheinigung: 50,00 Euro,
  • Für jede weitere Ausfertigung: 30,00 Euro.
  • Antragsformular oder formloser Antrag (Objektbezeichnung, Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück, Angaben zum Antragsteller, Unterschrift, Antragsteller, Grundbuchblattnummer)
  • amtlicher Lageplan (nicht älter als sechs Monate)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
    mit Darstellung und Kennzeichnung der Lage des Sonder- bzw. Teileigentums. Sollte ein Spitzboden vorhangen sein, ist auch dieser im Grundriss darzustellen. Die Wohnungen/Nutzungseinheiten sind fortlaufend in allen Bauzeichnungen zu kennzeichnen (bei den Ansichten mit Ziffern in den Fenstern). Alle Räume einer Wohnung/Nutzungseinheit sind mit der gleichen Ziffer zu versehen. Nicht gekennzeichnete Räume gelten als Gemeinschaftseigentum.
  • Kennzeichnung von Garagen in den Bauzeichnungen
    Sollten die Garagen einer Wohnung-/Nutzungseinheit zugeordnet werden, dann sind sie entsprechend mit Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen darzustellen und mit der entsprechenden Ziffer zu versehen.

Hinweis: alle Unterlagen bitte in 2-facher Ausfertigung (für jede gewünschte Mehrausfertigung bitte entsprechend mehr Pläne/Zeichnungen einreichen)

  • Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.

    Hinweis: für jede Mehrausfertigung werden 30,00 Euro berechnet

martina.schrubba(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-635
Details

Rathaus I

Raum: 317
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Teileigentum, Wohnungseigentum, Eigentumswohnung