Bescheinigung über die erschließungs- und beitragsrechtliche Situation eines Grundstücks.
Die Auskunft ist antrags- sowie gebührenpflichtig.
Zudem muss das sogenannte »berechtigte Interesse" (z.B. in Form eines Grundbuchauszuges, einer Vollmacht oder durch einen Kaufvertrag/-sentwurf) nachgewiesen werden.
Ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen in Form von:
Für den Fall, dass die Auskunft für einen Dritten ausgestellt oder lediglich die Kosten von einem Dritten übernommen werden sollen, ist durch diesen das Formular "Kostenübernahmeerklärung" auszufüllen, zu unterschreiben und dem Antrag beizufügen.
Bescheinigung über die erschließungs- und beitragsrechtliche Situation eines Grundstücks.
Die Auskunft ist antrags- sowie gebührenpflichtig.
Zudem muss das sogenannte »berechtigte Interesse" (z.B. in Form eines Grundbuchauszuges, einer Vollmacht oder durch einen Kaufvertrag/-sentwurf) nachgewiesen werden.
Ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen in Form von:
Für den Fall, dass die Auskunft für einen Dritten ausgestellt oder lediglich die Kosten von einem Dritten übernommen werden sollen, ist durch diesen das Formular "Kostenübernahmeerklärung" auszufüllen, zu unterschreiben und dem Antrag beizufügen.
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Önder
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Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Bescheinigung über die erschließungs- und beitragsrechtliche Situation eines Grundstücks.
Die Auskunft ist antrags- sowie gebührenpflichtig.
Zudem muss das sogenannte „berechtigte Interesse" (z.B. in Form eines Grundbuchauszuges, einer Vollmacht oder durch einen Kaufvertrag/-sentwurf) nachgewiesen werden.
Ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen in Form von:
Für den Fall, dass die Auskunft für einen Dritten ausgestellt oder lediglich die Kosten von einem Dritten übernommen werden sollen, ist durch diesen das Formular "Kostenübernahmeerklärung" auszufüllen, zu unterschreiben und dem Antrag beizufügen.
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Hier können Sie einen Antrag für eine Bescheinigung über die erschließungs- und beitragsrechtliche Situation eines Grundstücks stellen.
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