Die Gemeinden sind im allgemeinen Träger der Schulen. Sie sind verpflichtet, Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist.
Die Schulträger müssen weiterhin, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellen und unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellen.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Schwerter Schulen sowie weitere Informationen zur Aktion „Sicherer Schulweg", Schulaufnahme an Schulen, Schülerfahrtkosten, Offene Ganztagschule, Schülerschäden, Stadtschulpflegschaft., Schulentwicklungsplanung und zur Schulstatistik.
Es erfolgt die Ersterfassung aller Schulanfänger für die Einschulungen. Sie erhalten Informationen über die Aufnahme der Schulen insbesondere bei den Übergängen zu den weiterführenden Schulen.
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Die Stadt Schwerte übernimmt auf Antrag die Fahrkosten nach den Vorgaben der Schülerfahrtkostenverordnung, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für den Schüler der
beträgt.
Weiter zum Anliegen "Schülerfahrtkosten"
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Ab dem 01.08.2017 bieten alle Grundschulen neben der klassischen offenen Ganztagsbetreuung eine Betreuung im Rahmen der zeitsicheren Schule (Über-Mittag, längstens bis 14 Uhr) sowie eine Frühbetreuung an.
Weiter zum Anliegen "Offene Ganztagsschule"
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Schadenbearbeitung in Fällen von
Nachdem der Schaden bei der lehrenden bzw. der erziehenden Person gemeldet wurde, erhält der*die Geschädigte eine Schadensmeldung. Die ausgefüllte und unterschriebene Schadensmeldung ist bei der Einrichtung wieder einzureichen, damit der angegebene Schadenshergang bestätigt werden kann. Diese leitet die Schadensmeldung zur Bearbeitung an das Rechtsamt weiter.
Weiter zum "Merkblatt für Schülersachschäden oder Haftpflichtschäden"
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Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Schwerter Eltern schulpflichtiger Kinder haben sich zu einer offiziellen Interessenvertretung zusammengeschlossen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schwerter-eltern.de
Schulträger sind verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und -arten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots für ihren Bereich eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. In Schwerte gibt es derzeit einen gültigen Schulentwicklungsplan bis 2027/2028.
Weiter zum "Schulentwicklungsplan Schwerte"
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Jedes Jahr wird zum 01.10. eine Schulstatistik erstellt, welche u.a. Auskunft gibt über
Weiter zu den "Schulstatistiken der letzten Jahre"
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |