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Abgemeldete Fahrzeuge

Es handelt sich hierbei um Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen, die keine gültige Zulassung besitzen oder keinen Versicherungsschutz haben, diese sind von öffentlichen Flächen zu entfernen.

Fahrzeuge ohne Kennzeichen, die sich auf öffentlichen Flächen befinden, erfüllen regelmäßig die Vorrausetzungen, um eine Abschleppmaßnahme nach der gesetzlichen Frist durchzuführen.

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0 23 04 / 104-367
Details

Rathaus II

Raum: 124
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr