Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden
Zu den Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen gehören:
Carolin
Drotleff
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden
Zu den Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen gehören:
Hier beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Fahren an Sonn- und Feiertagen gemäß § 30 Abs 3 StVO und in den Ferien gemäß § 1 Abs. 1 Ferienreiseverordnung.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |