Anliegen A - Z

Ausnahmegenehmigung - Fahren an Sonn- und Feiertagen sowie Ferien (Antrag)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Sonntagsfahrverbot und
  • vom Verbot Hindernisse auf die Straße zu bringen.

Zu den Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen gehören:

  • Ausnahmen von Sonntagsfahrverboten
  • 10,20 Euro - 767,00 Euro
  • Formloser Antrag mit Begründung
  • Kopie Kfz Schein
andrea.brammer(at)stadt-schwerte.de

Rathaus II

Raum: 128
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
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Lisa.Weingardt(at)stadt-schwerte.de

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