Das organisierte Nachbarschaftswesen in Schwerte und den Ortsteilen Westhofen und Ergste wird urkundlich erstmals 1564 erwähnt, dürfte aber viel älter sein.
Dem Ursprung nach waren die Schichte im Mittelalter quasi Verwaltungsbezirke und in einer festgelegten Form der Selbstverwaltung mit unteren Verwaltungsaufgaben betraut, wie z.B.das Aufbringen der Steuern, die innerhalb eines Schichtes erhoben und vom Schichtmeister an die Stadt abgeführt wurden. Auch der Feuerschutz, die Erhaltung und Pflege von Wegen, Gräben und Teichen sowie des Schwerter Waldes zum Nutzen der Bürger, die Leistung von Wachdiensten, Bau, Pflege und Verteidigung der Wallanlagen, Feuerlösch- und Abwasserführung, Schweinemast im Schwerter Wald, Krankenpflege und Totenbestattung, Salzholen (aus Unna) usw. zählten mit zu den Aufgaben der 10 Schwerter Schichte zu je 30 Häusern innerhalb der Wälle.
„Nachbar" waren ursprünglich nur Hausbesitzer, die mit einem „Winnegeld" (eine Tonne Bier zu 114,5 Liter) das Erbnachbarrecht erwarben. Später kamen die Mieter hinzu, die jährlich einen Obolus entrichteten. Über Einnahmen und Ausgaben wurde peinlich genau Buch geführt. So ist zu erkennen, wann erstmals ein Bürger in dem Schicht sesshaft wurde.
Im Laufe der Zeit haben sich die Schwerpunkte von Ziel und Zweck der Schichte zwangsläufig stark verändert. Die Brandbekämpfung, die Straßenreinigung, die Einhaltung nachbarlicher Pflichten und das Eintreiben der Wachsgelder blieben bis ins späte 19. Jahrhundert Aufgaben der Schichte. Heute steht eher der Gedanke im Vordergrund, das Gemeinschaftsleben zu pflegen, miteinander zu feiern sowie Hilfe bei Not, Krankheit und Tod zu leisten.
Kontakt | Schwerter Oberschicht e.V. |
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Auch heute gibt es in Westhofen noch die drei nach den früheren Toren - Ostenpote (Aostenporte), Westeneicken und Niederste - benannten Nachbarschaften.
Die Vorstände der Nachbarschaften sind im wesentlichen für die Organisation und die Durchführung des Sup Peiter im Februar und des gemeinsamen Schnadegangs aller Nachbarschaften sowie des Heimatvereins Westhofen im September jeden Jahres verantwortlich. Die Vorstandsmitglieder werden auch nicht mehr in jedem Jahr neu gewählt, sondern bleiben bis auf einzelne Neubesetzungen in einigen Ämtern für mehrere Jahre im Amt. Zu den Vorstandsmitgliedern gehören in jeder Nachbarschaft: ein Oberrichter, evtl. Richter, mehrere Schräpper, die Kassierer und Schriftführer. In der Nachbarschaft Westeneicken gibt es auch noch einen Ehren-Oberrichter und einen Ehren-Schräpper.
Die Nachbarschaften (Nachbarschichte)* entstanden mit dem Seßhaftwerden unserer Vorfahren in vorgeschichtlicher Zeit und blieben bis in unsere Tage vornehmlich Notgemeinschaften. Entstanden ist das Wort "Nachbar" aus dem mittelniederdeutschen nâ-bûr, nâgebûr und bedeutet eigentlich, der neben mir buwet, gebaut hat oder wohnt.
Das Wesen der Nachbarschaft lässt sich aus der altnordischen Markenverfassung herleiten. Zu ihren Aufgaben gehörte u.a., in Kriegszeiten dem Gau ein Kontingent Bewaffneter zu stellen, aber auch sich als Notgemeinschaft in schweren Zeiten nach festen Regeln zu helfen. In friedlichen Zeiten leisteten die Nachbarn Nächstenhilfe bei Beerdigungen und bei Brandgefahr. Jeder Nachbar hatte einen sog. Notnachbarn, der direkte Hilfe leisten musste.
Westhofen entstand aus fünf wahrscheinlich von den Brukterern (ab ca. 500) gegründeten festen Höfen (aus veste Höfe wurde später Westhofen), die später auch zur Versorgung der sächsischen Sigi-Burg (Syburg) beitrugen. Aus diesen Höfen entstanden: Haus Wandhofen, das Schloß zu Westhofen, Kückshausen, Haus Husen und der Oberhof im Reichshof (in Syburg).
Nach der Eroberung der Sigi-Burg 775 stattete Karl der Große die fünf Höfe und die dazwischen entstandene Siedlung mit den Rechten eines Reichshofs aus. Der Reichshof Westhofen bekam die niedere Gerichtsbarkeit und durfte einmal jährlich den "Ältesten" (Bürgermeister, früher: Häuptling) wählen. Zur Bewachung jedes der drei Tore des Reichshofs (westliches, niederstes und östliches Tor) wurden Nachbar-Schichte gebildet, die die Bewachung sicherzustellen hatten. Die Bezeichnungen der heutigen Nachbarschaften: Westeneicken, Niederste, und Aostenpote stammen von den Namen der Tore des Reichshofs. Aus jedem Nachbarschicht (= Nachbarschaft) wurden zur Wahl des Bürgermeisters drei Chühr-Herren (Wahlmänner) bestimmt.
Bis zum Jahre 1723, als die Preußen das Wahlrecht abschaffen wollten, bzw. es im Jahr 1734 nach 11-jährigem Widerstand der Westhofener zwangsweise abschafften, wählten in Westhofen die Delegierten der Nachbarschaften den Bürgermeister oder "Ältesten" für ein Jahr noch selbst und prüften die Abrechnung des letzten Jahres. Die Delegierten der Nachbarschaften bildeten für ein Jahr den Magistrat der Stadt und erhielten als Entschädigung am 22. Februar ein Festessen. An diesem Tage konnten jüngere oder zugezogene Männer durch Ablegen eines Eides vor dem Magistrat das Bürgerrecht erwerben. Erst durch die Reformen des Freiherrn vom Stein zu Beginn des 19. Jahrhunderts entfiel dieses Stadt-Recht für Westfalen und damit auch für Westhofen.
*) "Nachbarschaften und St.Peterstag in Westhofen; ergänzte Kurzfassung aus dem Buch "Reichshof Westhofen". Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Stefan Petruschke, Oberrichter der Nachbarschaft Westeneicken.
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