Im Amtsblatt werden nach den Verfahrensvorschriften der Bekanntmachungsverordnung die durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt veröffentlicht. Auch amtliche Bekanntmachungen, die im Auftrage anderer Behörden ortsüblich zu veröffentlichen sind, werden im Amtsblatt bekannt gegeben.
Vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen sind u.a.
Sind öffentliche Bekanntmachungen in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabweisbarer Ereignisse nicht möglich, so werden sie durch Aushang im Rathaus I und Rathaus II sowie durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Schwerte vollzogen.
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Julia
Urban
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |