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Autobahn A 45 - 6-streifiger Ausbau

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat am 14.12.2020 für den 6-streifigen Ausbau der A 45 vom AK Hagen (Bau-km 33+180) bis zum AK Westhofen (Bau-km 23+920) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) lagen in der Zeit vom 07.06.2021 bis 06.07.2021 im Planungsamt der Stadt Schwerte, Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zudem wurden die Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht. Jeder konnte bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis zum 06.08.2021 einschließlich, bei der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr.1, 59821 Arnsberg, (Anhörungsbehörde) unter dem Aktenzeichen 25.04-1.11-01/20 oder bei der Stadt Schwerte Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. 

Im Rahmen der Bearbeitung der im Ursprungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen durch den Vorhabenträger ergaben sich erforderliche Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der Antragsunterlagen. Die Vorhabenträgerin (Autobahn GmbH) legte der Planfeststellungsbehörde am 28.08.2024 das Deckblatt I vor. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Unterlagen zum ergänzenden Verfahren liegen in der Zeit vom 26.09. bis 25.10.2024 (einschließlich) als elektronische Veröffentlichung auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg unter www.bra.nrw.de/-5316 sowie auf dem zentralen Internetportal im Sinne von § 20 UVPG (Homepage: www.uvp.nrw.de) aus.

Die betroffene Öffentlichkeit kann gem. § 21 UVPG bis spätestens 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich zum 25. November 2024, bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 25, Seibertzstr.1, 59821 Arnsberg, Aktenzeichen 25.04-1.11-01/20 (bitte angeben) Einwendungen zu den Unterlagen zur Planänderung per Mail an Planfeststellungstrasse25@bra.nrw.de oder schriftlich erheben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen nur gegen die Planänderungen erhoben werden können. Einwendungen gegen die Ursprungsplanung sind nicht zulässig.

Die Planungsunterlagen umfassen den 6-streifigen Ausbau der A 45 auf den Gebieten der Städte Schwerte, Hagen und Dortmund vom Autobahnkreuz (AK) Hagen bis zum AK Westhofen, wobei hier die Fahrtrichtung (FR) Dortmund von 2 auf 3 Fahrstreifen erweitert wird. In FR Frankfurt a. M. sind bereits 3 Fahrstreifen vorhanden. Bei dem Ausbau der A 45 handelt es sich um einen Autobahnausbau im Bestand. Im Rahmen der vorgesehenen Fahrbahnverbreiterung werden weder die Straßenachse der A45 noch die Gradienten der beiden Richtungsfahrbahnen verändert. Es ist vorgesehen neben dem Ausbau der Strecke der A45 einschließlich den notwendigen Folgemaßnahmen auch das Autobahnkreuz Westhofen entsprechend der zukünftigen Verkehrsbelastungen umzubauen (aus Gründen der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit). Hier ist wegen des starken Richtungsverkehrs Bremen/Frankfurt a. M. der Bau einer halbdirekten Verbindungsrampe erforderlich. 

Der 6-streifige Ausbau der A 45 beginnt am AK Hagen und endet am AK Westhofen. Damit ergibt sich eine gesamte Länge der Baumaßnahme im Zuge der A 45 von ca. 9,260 km.

In großen Abschnitten entlang der A 45 werden bedingt durch die Aus - und Umbaumaßnahmen umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wällen und/oder Wänden durchgeführt.

Sebastian.Sommerfeld(at)stadt-schwerte.de
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