Jonas
Läcke
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Aylin
Vollmar
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Sevim
Öztürk
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
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Freitag
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Heike
Westerheide
61
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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David
Weber
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
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Katja
Amblank-Rohleder
61
Montag
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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
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Dr.
Rainer
Sprungmann
61
Montag
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Mittwoch
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Stefanie
Zaddach
61
Montag
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Mittwoch
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Corinna
Breker
61
Montag
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Mittwoch
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Christina
Tobio Lemos
61
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Mittwoch
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Katja
Freudenberger
61
Montag
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Heinz-Werner
Neitzel
61
Montag
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Sofern Eingriffe in den Naturhaushalt unvermeidbar sind und ihre Auswirkungen nicht weiter minimiert werden können, sind sie so auszugleichen oder zu ersetzen, dass nach dem Eingriff keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zurückbleibt. Diese Ausgleichsmaßnahmen sind im unmittelbaren Bereich des Eingriffes wert- und artgleich zur Kompensation der Funktionen von Natur und Landschaft durchzuführen.
Ist ein Eingriff nicht ausgleichbar so ist der Eingriff durch Ersatzmaßnahmen und/oder Ersatzgeld zu kompensieren. Es ist aber unzulässig, die Stufen der Vermeidungspflicht und der Ausgleichsmaßnahmen zu „überspringen" und vorrangig Ersatzmaßnahmen vorzusehen. Der Ausgleichsbegriff ist bundesgesetzlich vorgegeben. Die Ausgleichspflicht ist zwingendes Recht. Es besteht kein „Auswahlrecht" zwischen Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen und Ausgleichsabgaben. Ausgleichsmaßnahmen haben immer Vorrang.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
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