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Auszeichnungspflicht

Überprüfung der Auszeichnungspflicht gemäß Preisangabeverordnung

Die Preisangabeverordnung sieht vor, dass Waren und Dienstleistungen gegenüber dem Kunden deutlich gemacht, also ausgezeichnet werden müssen. Die Ordnungsbehörde überprüft diese Auszeichnungsverpflichtung und ahndet im Einzelfall Verstöße.

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Rathaus II

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Preisauszeichnung, Preisangabeverordnung, Warenhandel und Dienstleistungen