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Wohngeld - Mietzuschuss

Wohngeld erhalten Sie als Mietzuschuss (für Mieter) und als Lastenzuschuss (für Wohneigentümer). Einen Mietzuschussantrag stellen können insbesondere

  • Mieter einer Wohnung,
  • Inhaber einer Genossenschaftswohnung,
  • Untermieter,
  • Bewohner eines Heimes,
  • mietähnlich Nutzungsberechtigte sowie
  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen) für die eigengenutzte Wohnung in diesem Haus.

Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen  Miete.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich unverbindlich mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen und direkt im Anschluss online einen Antrag stellen (Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Wohngeldrechner).

Alternativ können Sie die unter "Formulare" zur Verfügung gestellten Vordrucke verwenden und postalisch an die Wohngeldstelle übermitteln.

  • Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind von Ihrem speziellen Einzelfall abhängig. Diese nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der ersten Vorsprache oder bei telefonischer Nachfrage.
  • Bitte vor Ausfüllen des Antrags durchlesen!

  • Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.

    Die alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post erhalten Sie hier.

  • Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.

    Die alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post erhalten Sie hier.

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    vom Vermieter auszufüllen

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    vom Vermieter auszufüllen

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    vom Unterhaltspflichtigen auszufüllen

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    vom Arbeitgeber auszufüllen

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Buchstaben ''L, N-Z''
christine.ouissa(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-331
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Rathaus am Stadtpark

Raum: 109
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:nur nach Vereinbarung
Buchstaben "F-K, M"
benjamin.dirnagl(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-240
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Rathaus am Stadtpark

Raum: 110
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
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Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:nur nach Vereinbarung
Buchstaben "A-E"
Angela.Junghans(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-323
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Rathaus am Stadtpark

Raum: 108
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
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Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:nur nach Vereinbarung
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