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Wohngeld - Lastenzuschuss

Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag als Mietzuschuss (für Mieter) und als Lastenzuschuss (für Wohneigentümer). Einen Lastenzuschussantrag stellen können insbesondere

  • Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,
  • einer Kleinsiedlung,
  • einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle und
  • diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung haben.

Voraussetzung ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Belastung.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich unverbindlich mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen und direkt im Anschluss online einen Antrag stellen (Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Wohngeldrechner).

Alternativ können Sie die unter "Formulare" zur Verfügung gestellten Vordrucke verwenden und postalisch an die Wohngeldstelle übermitteln.

  • Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind von Ihrem speziellen Einzelfall abhängig. Diese nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der ersten Vorsprache oder bei telefonischer Nachfrage.
  • Bitte vor Ausfüllen des Antrags durchlesen!

  • Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.

    Die alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post erhalten Sie hier.

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    vom Darlehensgeber auszufüllen

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    vom Unterhaltspflichtigen auszufüllen

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    vom Vermieter auszufüllen

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    vom Arbeitgeber auszufüllen

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