Anliegen A - Z

Rundfunkbeitragsbefreiung

Seit 01.01.2013 erfolgt die Bewilligung der Befreiung bzw. der Ermäßigung durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln (ehemals GEZ). Für die in Frage kommenden Personenkreise bleibt jedoch der Bürgerservice weiterhin Anlaufstelle, wenn eine Befreiung bzw. Ermäßung neu beantragt oder verlängert werden soll.

Neu ist hierbei, dass schwerbehinderte Personen mit dem Merkzeichen „RF" nicht mehr befreit sondern nur noch ermäßigt werden. Eine Befreiung kommt nur noch in Frage, wenn eine Person in Bezug von staatlichen Leistungen ist.

Alle erforderlichen Formulare und Merkblätter stehen Ihnen beim Bürgerservice und als Download auf den Internetseiten von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Verfügung. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular können Sie direkt, zusammen mit dem entsprechenden Nachweis, an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schicken oder beim Bürgerservice einreichen.

Dies ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

  • Der Gebühreneinzug ist die Kernaufgabe des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio (siehe oben).
  • Orginalbescheid oder beglaubigte Kopie über ALG II oder Sozialhilfe mit allen Anlagen
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkmal RF oder beglaubigte Kopie
Halil.Meral(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-250 (zentral)
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58239 Schwerte
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