Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, generell benötigen Kinder (auch Säuglinge) für Auslandsreisen ein Ausweisdokument.
Hierbei entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
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Bürgerservice
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Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, generell benötigen Kinder (auch Säuglinge) für Auslandsreisen ein Ausweisdokument.
Hierbei entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
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