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Jugendleiter*innen-Card

Die Jugendleiter*innen-Card (JuLeiCa) ist bestimmt für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit. Die Vorlage dieser Karte bietet Vergünstigungen bei gewissen Veranstaltern und öffentlichen Einrichtungen. 

Die JuLeica soll das Interesse an dem mancherorts in Vergessenheit geratenen Ausweis wiederbeleben und die jugendpolitisch Verantwortlichen dazu anregen, Unterstützungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Jugendleiter*innen einzuführen bzw. auszubauen.

Die JuLeiCa ist bestimmt für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit, die mindenstens 16 Jahre alt sind. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Karte auch Jugenleiter*innen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden. 

Sind Sie hauptberufliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit? Dann können Sie die Karte erhalten, wenn Sie zugleich ehrenamtllich als Jugendleiter*in tätig sind. Durch Unterschrift eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe auf dem Antrag zur Ausstellung der JuLeiCa wird bestätigt, dass die antragstellende Person zur Führung und Betreuung einer Jugendgruppe befähigt ist.

Dies ist ein externes Anliegen:
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  • Passbild (max. 35 x 45 mm)
  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familien und Gesundheit NRW vom 16.12.1999 (MB1.NRW,2160) geändert durch den Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder NRW vom 19.12.2002
Jugendarbeit, JuLeiCa, Jugendleiter