Anliegen A - Z

Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. An diesem Tag werden die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Über Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie die Information, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können. Diese wird Ihnen bis zum 02.02.2025 postalisch zugestellt.

Wer ist wahlberechtigt?

Grundsätzlich können alle Deutschen wählen, die:

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten – also spätestens seit dem 23. November 2024 – ihren Wohnsitz in Deutschland haben, und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt sein. Diese richten sich nach:

  • einem früheren dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland, der nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder
  • der persönlichen Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland.

In beiden Fällen ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Briefwahl

wahlen(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-234
Details

Rathaus I

Raum: Bürgersaal
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 18:00 Uhr
Freitag:08:00 - 13:00 Uhr
Wahlhelfer