Bei jedem Rechtsgeschäft mit einem Grundstück, insbesondere beim Kauf, ist es sinnvoll sich darüber zu informieren, ob und wie dieses mit Baulasten belastet ist.
Baulasten werden nicht wie Grunddienstbarkeiten in das Grundbuch eingetragen, sondern hier bei der Stadt Schwerte in einem separaten Baulastenverzeichnis geführt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses kann eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis eingeholt werden. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig und bedarf eines Antrages, den Sie im Service-Portal der Stadt Schwerte finden.
Bitte halten Sie während des Online-Antrages folgende Nachweise digital bereit:
Je Flurstück:
Die Gebühren für den Online-Antrag werden Ihnen nach Bearbeitung mittels schriftlichem Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.
Martina
Schrubba
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Bei jedem Rechtsgeschäft mit einem Grundstück, insbesondere beim Kauf, ist es sinnvoll sich darüber zu informieren, ob und wie dieses mit Baulasten belastet ist.
Baulasten werden nicht wie Grunddienstbarkeiten in das Grundbuch eingetragen, sondern hier bei der Stadt Schwerte in einem separaten Baulastenverzeichnis geführt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses kann eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis eingeholt werden. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig und bedarf eines Antrages, den Sie im Service-Portal der Stadt Schwerte finden.
Je Flurstück:
Die Gebühren für den Online-Antrag werden Ihnen nach Bearbeitung mittels schriftlichem Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.
Bitte halten Sie während des Online-Antrages folgende Nachweise digital bereit:
Hier können Sie eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen. Baulasten werden nicht wie Grunddienstbarkeiten in das Grundbuch eingetragen, sondern bei der Stadt Schwerte in einem separaten Baulastenverzeichnis geführt.
Hier können Sie eine Eintragung einer Baulast beantragen
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