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Landtagswahl am 15.05.2022

Am Sonntag den 15.05.2022 findet die Wahl zum 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen statt.

Die 181 Abgeordneten des Landtages werden für eine Wahlperiode von fünf Jahren nach den üblichen Wahlrechtsgrundsätzen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl vom Volk gewählt.
Der Landtag ist die Volksvertretung in Nordrhein-Westfalen.

Auf dieser Seite und auf weiteren Seiten stellen wir Ihnen nach und nach aktuelle Informationen rund um die anstehenden Wahlen zur Verfügung.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Wahlamt, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0 23 04 / 104-234 an oder senden Sie eine E-Mail an wahlen(at)stadt-schwerte.de.

Auch zu dieser Landtagswahl wird die Stadt Schwerte wieder die Möglichkeit anbieten, Briefwahlunterlagen per Internet anzufordern. Ein entsprechender Link wird ab 09.04.2022 freigeschaltet werden.

zum "Online-Wahlschein"

Die Mitarbeiter*innen der Briefwahlausgabe sind ab 20.04.2022 zu folgenden Zeiten im Bürgersaal persönlich für Sie zu erreichen:

  • montags: 8:00 bis 16:00 Uhr
  • dienstags: 8:00 bis 16:00 Uhr
  • mittwochs: 8:00 bis 16:00 Uhr
  • donnerstags: 8:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags: 8:00 bis 13:00 Uhr und
  • am Freitag, den 13.05.2022 von 8:00 bis 18:00 Uhr

Wahlberechtigung zur Wahl zum 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (d. h. am 15.05.2004 oder früher geboren sind)
  • seit mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29.04.2022, im Wahlgebiet -
  • d. h. in Nordrhein-Westfalen - eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahl- bzw. Stimmbezirke finden Sie hier...

Weiterhin ist es erforderlich, dass Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Schwerte eingetragen sind. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Das Wählerverzeichnis kann vom 25. bis 29. April 2022 eingesehen werden.

Personen, die nicht im Melderegister verzeichnet aber trotzdem wahlberechtigt sind, können bis zum 24.04.2022 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Entsprechende Anträge stehen beim Amt für Bürgerdienste und Ratsangelegenheiten zur Verfügung oder können auch online abgerufen werden.

zum "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

 

 

wahlen(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-234
Details

Rathaus I

Raum: Bürgersaal
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 18:00 Uhr
Freitag:08:00 - 13:00 Uhr
Briefwahl, Wahlscheinbeantragung