Am Sonntag den 15.05.2022 findet die Wahl zum 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen statt.
Die 181 Abgeordneten des Landtages werden für eine Wahlperiode von fünf Jahren nach den üblichen Wahlrechtsgrundsätzen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl vom Volk gewählt.
Der Landtag ist die Volksvertretung in Nordrhein-Westfalen.
Auf dieser Seite und auf weiteren Seiten stellen wir Ihnen nach und nach aktuelle Informationen rund um die anstehenden Wahlen zur Verfügung.
Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Wahlamt, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0 23 04 / 104-234 an oder senden Sie eine E-Mail an wahlen(at)stadt-schwerte.de.
Auch zu dieser Landtagswahl wird die Stadt Schwerte wieder die Möglichkeit anbieten, Briefwahlunterlagen per Internet anzufordern. Ein entsprechender Link wird ab 09.04.2022 freigeschaltet werden.
Die Mitarbeiter*innen der Briefwahlausgabe sind ab 20.04.2022 zu folgenden Zeiten im Bürgersaal persönlich für Sie zu erreichen:
Wahlberechtigung zur Wahl zum 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
Die Wahl- bzw. Stimmbezirke finden Sie hier...
Weiterhin ist es erforderlich, dass Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Schwerte eingetragen sind. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Das Wählerverzeichnis kann vom 25. bis 29. April 2022 eingesehen werden.
Personen, die nicht im Melderegister verzeichnet aber trotzdem wahlberechtigt sind, können bis zum 24.04.2022 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Entsprechende Anträge stehen beim Amt für Bürgerdienste und Ratsangelegenheiten zur Verfügung oder können auch online abgerufen werden.
zum "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 13:00 Uhr |