Voraussetzung ist, dass Sie einen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen nach deutschem Namensrecht führen, der nicht Ihr Geburtsname bzw. der Name ist, den Sie zum Zeitpunkt der Trauung geführt haben. Sie können beim Standesamt erklären, dass Sie Ihren Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Trauung geführten Namen dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen möchten. Sollte sich Ihre Namensführung nach einem ausländischen Namensrecht richten, ist im Einzelfall zu prüfen, ob das jeweilige ausländische Namensrecht eine Doppelnamensführung zulässt bzw. ob die Möglichkeit besteht, dass Sie für Ihre zukünftige Namensführung das deutsche Namensrecht wählen können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an das Standesamt.
Dazu ist eine persönliche Erklärung vor der Standesbeamtin erforderlich. Die Erklärung ist an keine Frist gebunden. Die Hinzufügung des Namens kann widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Ermäßigung:
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
Melanie
Schmidt
33_34
Montag
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Mittwoch
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Susanne
Degwer
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Simone
Asua-Honert
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Marion
Kranhold
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Dazu ist eine persönliche Erklärung vor der Standesbeamtin erforderlich. Die Erklärung ist an keine Frist gebunden. Die Hinzufügung des Namens kann widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann allerdings nicht mehr möglich.
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