Anliegen A - Z

Doppelname

Voraussetzung ist, dass Sie einen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen nach deutschem Namensrecht führen, der nicht Ihr Geburtsname bzw. der Name ist, den Sie zum Zeitpunkt der Trauung geführt haben. Sie können  beim Standesamt erklären, dass Sie Ihren Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Trauung geführten Namen dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen möchten. Sollte sich Ihre Namensführung nach einem ausländischen Namensrecht richten, ist im Einzelfall zu prüfen, ob das jeweilige ausländische Namensrecht eine Doppelnamensführung zulässt bzw. ob die Möglichkeit besteht, dass Sie für Ihre zukünftige Namensführung das deutsche Namensrecht wählen können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an das Standesamt.

Dazu ist eine persönliche Erklärung vor der Standesbeamtin erforderlich. Die Erklärung ist an keine Frist gebunden. Die Hinzufügung des Namens kann widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann allerdings nicht mehr möglich.

  • 21,00 Euro, Bescheinigung über die Namensänderung 9,00 Euro
  • Ermäßigung:
    • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.
    Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
  • Schecks und Postwertzeichen können als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert werden!
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • wenn Sie in Schwerte geheiratet haben benötigen Sie keine weiteren Unterlagen
  • wenn Sie in einem deutschen Standesamt außerhalb Schwertes geheiratet oder Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, benötigen Sie eine aktuelle Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters bzw. des Lebenspartnerschaftsregisters. Ihre Namenserklärung zum Doppelnamen können Sie in Schwerte beurkunden lassen. Das Standesamt Schwerte sendet eine Abschrift der beurkundeten Namenserklärung an das Eheschließungsstandesamt. Wirksam wird die Erklärung erst, wenn sie beim Eheschließungsstandesamt eingeht. Von dort erhalten Sie die Bescheinigung über die Namensänderung.
  • wenn Sie im Ausland geheiratet haben, benötigen Sie Ihre aktuelle internationale Heiratsurkunde, ggf. mit Apostille oder Legalisation, oder die ausländische Heiratsurkunde, ggf. mit Apostille oder Legalisation, und zusätzlich die deutsche Übersetzung, gefertigt durch einen für die Landesjustizverwaltung zugelassenen Übersetzer 
    Bitte erfragen Sie beim Standesamt Schwerte, ob eine Apostille oder Legalisation auf der Urkunde erforderlich ist.
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