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Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr (Aufnahmeantrag)

Jede Bürgerin und jeder Bürger in Schwerte kann ab 18 Jahren ehrenamtliches Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwerte werden, sofern nicht gesundheitliche Einschränkungen entgegenstehen.

Die Aufnahme in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr ist in der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (VOFF) geregelt. Voraussetzungen sind:

  • Gesundheitliche und geistige Eignung (Diese wird von einem Arbeitsmediziner im Rahmen der Atemschutztauglichkeitsuntersuchung nach G 26.3 festgestellt.)
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Keine Vorstrafen - Vorlage eines Führungszeugnisses

Die aktive Mitgliedschaft in einer Einheit endet mit dem Eintritt in den beruflichen Ruhestand. Die Feuerwehrangehörigen wechseln dann in die Ehrenabteilung.

Vor der Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schwerte erfolgt eine ärztliche Untersuchung nach den Grundsätzen G26.3 (Atemschutztauglichkeit).

Die anschließende Ausbildung erstreckt sich über zwei Jahre gemäß den gültigen Feuerwehrdienstvorschriften und der Laufbahnverordnung:

  • Erste-Hilfe-Ausbildung
  • feuerwehrtechnische Grundausbildung,
  • der Lehrgang Atemschutzgeräteträger und
  • die Ausbildung in technischer Hilfeleistung.

Diese Ausbildungsabschnitte werden bei der Feuerwehr Schwerte durchgeführt.

Weitere Lehrgänge wie z.B. Sprechfunker, Maschinist für Löschfahrzeuge, ABC-Grundausbildung und Truppführer (Unterbrandmeister) werden durch den Kreis Unna durchgeführt.

Bei entsprechender Eignung, können anschließend am Institut der Feuerwehr (IdF Münster) zusätzliche Führungslehrgänge besucht werden.

Wilhelm.Mueller(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-500
Details

Feuerwache

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Lohbachstr. 8
58239 Schwerte
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Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr