Anliegen A - Z

Asylbewerber*innen

Asylbewerber*innen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten finanzielle Hilfe nach dem AsylbLG. Für diesen Personenkreis ist die Stadt Schwerte örtliche Asylstelle.
Hilfe für Flüchtlinge nach dem AsylbLG erhalten Ausländer*innen, die

  • ein Asylgesuch geäußert haben
  • sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und
  • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz (§ 55 AsylG)/ Aufenthaltsgesetz besitzen oder
  • wegen Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4 a oder Abs. 5 Aufenthaltsgesetz besitzen oder
  • eine Duldung nach § 60 b des Aufenthaltsgesetzes besitzen oder
  • vollziehbar ausreisepflichtig sind sowie
  • Ehegatten*innen, Lebenspartner*innen oder minderjährige Kinder der in Nummer 1 bis 4 genannten Personen sind.
Maverick.Bork(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-248
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Rathaus am Stadtpark

Raum: 116
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:nur nach Vereinbarung
Marius.Kunze(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-238
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Rathaus am Stadtpark

Raum: 119
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
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TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:nur nach Vereinbarung
Haiman.Shlash(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-281
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Rathaus am Stadtpark

Raum: 115
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
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Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
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Flüchtling, AsylbLG