Asylbewerber*innen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten finanzielle Hilfe nach dem AsylbLG. Für diesen Personenkreis ist die Stadt Schwerte örtliche Asylstelle.
Hilfe für Flüchtlinge nach dem AsylbLG erhalten Ausländer*innen, die
Ayman
Alaiz
50
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Maverick
Bork
50
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Marius
Kunze
50
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Asylbewerber*innen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten finanzielle Hilfe nach dem AsylbLG. Für diesen Personenkreis ist die Stadt Schwerte örtliche Asylstelle.
Hilfe für Flüchtlinge nach dem AsylbLG erhalten Ausländer*innen, die
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | nur nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | nur nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | nur nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | nur nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | nur nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | nur nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | nur nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | nur nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | nur nach Vereinbarung |