David
Weber
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
In seiner Sitzung am 29.09.2021 hat der Rat der Stadt Schwerte auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Freiflächenphotovoltaik“ einschließlich Begründung sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte gem. § 3 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Schwerte mit seiner Begründung erfolgte gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 2 und 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 28.05.2020 (BGBl. I S. 1041) über das Beteiligungsportal der Stadt Schwerte im Zeitraum vom 19.07.2021 bis einschließlich 18.08.2021.
Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Die Darstellung ist von „landwirtschaftlicher Fläche“ zu „Sondergebietsfläche“ mit der Zweckbestimmung PV-Anlage zu ändern.
Die Stadtwerke Schwerte GmbH beabsichtigt östlich des Alten Dortmunder Wegs in direkter Nähe zur Autobahn A1 die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Für die Zulässigkeit der Freiflächen-Photovoltaikanlage ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 erforderlich. Parallel hierzu ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Schwerte zu ändern.
Rechtliche Beurteilung:
Aufgrund eines formalen Fehlers bei der Bekanntmachung im Zusammenhang mit den umweltbezogenen Informationen zur ersten Offenlegung, war der Verfahrensschritt erneut durchzuführen. Am Inhalt der Unterlagen hat sich nichts geändert. Die zweite öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde am 18.08.2021 abgeschlossen.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten öffentlichen und privaten Anregungen zu prüfen sowie gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Freiflächenphotovoltaik“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Schwerte bekannt zu machen. Der Bekanntmachung ist der Hinweis beizufügen, dass der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung zu jedermanns Einsicht ausliegt. Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan inklusive Umweltbericht
11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |