Der Fischereischein berechtigt den Inhaber oder die Inhaberin zur Ausübung der Fischerei im Bundesgebiet. Es ist ggf. eine Vereinbarung mit dem/der Eigentümer/-in eines Gewässers zu treffen, z. B. durch Abschluss eines Pachtvertrages. Der Fischereischein kann ab 14 Jahren ausgestellt werden. Voraussetzung ist die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung. Die Fischereiprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Kreises Unna durchgeführt. Der Fischereischein kann für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt werden.
Die Verlängerung des Fischereischeines kann nur dann vorgenommen werden, wenn es der Zustand des Dokumentes, hierbei insbesondere die Aktualität des Passfotos, zulässt.
Für Kinder und Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, wird der Jugendfischereischein im Bürgerservice ausgestellt.
Dieser kann auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden und berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Der Jugendfischereischein hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Benötigt für die Erstausstellung eines Fischereischeines werden:
Für die Verlängerung des Fischereischeines werden:
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Miriam
Cichon
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
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Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
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Freitag
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Filomena
Interlandi
33
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Petra
Zielony
33
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Mittwoch
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Michaela
Struwe
33
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Martina
Buhl
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Claudia
Jesser
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Brigitte
Osthoff
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Der Fischereischein berechtigt den Inhaber oder die Inhaberin zur Ausübung der Fischerei im Bundesgebiet. Es ist ggf. eine Vereinbarung mit dem/der Eigentümer/-in eines Gewässers zu treffen, z. B. durch Abschluss eines Pachtvertrages. Der Fischereischein kann ab 14 Jahren ausgestellt werden. Voraussetzung ist die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung. Die Fischereiprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Kreises Unna durchgeführt. Der Fischereischein kann für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt werden.
Die Verlängerung des Fischereischeines kann nur dann vorgenommen werden, wenn es der Zustand des Dokumentes, hierbei insbesondere die Aktualität des Passfotos, zulässt.
Für Kinder und Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, wird der Jugendfischereischein im Bürgerservice ausgestellt.
Dieser kann auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden und berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Der Jugendfischereischein hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
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