Corinna
Breker
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Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 12.02.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 203 „Wohnbebauung Untere Wülle“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt.
Die Offenlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 203 „Wohnbebauung Untere Wülle“ der Stadt Schwerte erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet unter Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte im Zeitraum vom 26.03.2025 bis einschließlich 28.04.2025. Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o. g. Zeitraum im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte während folgender Zeiten einsehbar:
montags – donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr
freitags von 8.00 – 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. Ein Termin zur persönlichen Einsichtnahme kann unter der Rufnummer 02304/104-638 vereinbart werden.
Im Rahmen einer Konzeptvergabe wurde für die ca. 1,2 ha große Fläche der Entwurf der Fa. Ten Brinke Projektentwicklung GmbH und Sparkasse Dortmund AöR ausgewählt. Das Konzept sieht eine Bebauung für bis zu 48 Wohneinheiten vor, die hauptsächlich in Form von 36 Einfamilienhäusern bzw. Doppelhaushälften geplant sind. Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit zur Errichtung von ca. 12 Wohneinheiten in zwei Mehrfamilienhäusern. Die geplante Wohnbaulandentwicklung dient dem Zweck, einen Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfs in der Stadt Schwerte zu leisten.
In der vom Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen am 02.03.2022 beschlossenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger*innen durch eine Bürgerveranstaltung am 15.04.2024 im Bürgersaal des Rathauses der Stadt Schwerte und einen anschließenden 14-tägigen Planaushang im Rathaus der Stadt Schwerte über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus erfolgte eine Veröffentlichung im Beteiligungsportal NRW. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hatten die Bürger*innen Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern. Es gingen insgesamt 8 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 203 „Wohnbebauung Untere Wülle“ ein. Wesentliche Themen waren insbesondere Hinweise zu den Fachgutachten (Verkehr, Bodenuntersuchung, Artenschutzprüfung, schalltechnische Untersuchung), zum Verkehr allgemein (Erschließung, Parken), zum städtebaulichen Entwurf, zur Bepflanzung und zum Baumerhalt, zum Kinderspielplatz, zu Einfriedungen sowie zur Belüftung des Quartiers.
Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand auch eine frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH, der Stadtwerke Schwerte GmbH, dem LWL-Archäologie für Westfalen, der Wasserwerke Westfalen GmbH, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Kreispolizeibehörde Unna sowie verschiedenen Energieversorgern ein. Wesentliche Themen waren insbesondere die verkehrliche Erschließung bzw. der ruhende Verkehr, Versorgungstrassen bzw. -flächen, Entwässerung, Kriminalprävention, Hinweise zur weiteren Verfahrensbeteiligung sowie auf noch fehlende Fachgutachten, zu Altlasten sowie notwendigen Bodenuntersuchungen.
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