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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 "Freiflächenphotovoltaikanlage Zapp"

In seiner Sitzung am 19.02.2025 hat der Rat der Stadt Schwerte die eingegangenen Anregungen im Rahmen der Beteiligungen behandelt und den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 “Freiflächenphotovoltaikanlage Zapp” als Satzung beschlossen.

Die Offenlage zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Freiflächenphotovoltaikanlage Zapp“ sowie der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte erfolgte gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Beteiligungsportal der Stadt Schwerte im Zeitraum vom 25.11.2024 bis einschl. 03.01.2025. 

Darüber hinaus waren die Planunterlagen im o. g. Zeitraum im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte während der Dienstzeiten einsehbar. Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen.

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Freiflächenphotovoltaikanlage Zapp“ sowie der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf ca. 70.000 m² des bisher landwirtschaftlich genutzten Flurstücks 365, Flur 4 der Gemarkung Villigst geschaffen. Die Anlage dient vornehmlich der Deckung des eigenen Energiebedarfs der Zapp Precision Metals GmbH. Sie stellt insbesondere einen Beitrag zur Standortsicherung des Betriebs dar. Darüber hinaus liefert die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität und unterstützt nachhaltig die Ziele des durch den Rat der Stadt Schwerte beschlossenen Klimaschutzkonzepts.

Nach dem Satzungsbeschluss im Rat der Stadt Schwerte ist dieser gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Schwerte bekannt zu machen. Der Bekanntmachung ist der Hinweis beizufügen, dass der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung zu jedermanns Einsicht ausliegt. Mit der Bekanntmachung tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.

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