Stefanie
Zaddach
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Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines großflächigen Lebensmittelmarkts mit Gastronomie/ Café mit ca. 1.300 m² bzw. 200 m² Verkaufsfläche und entsprechenden Stellplatzanlagen geschaffen werden. Der großflächige Einzelhandel soll die Nahversorgung in den Stadtteilen des Schwerter Nordens verbessern. Vor allem der angrenzende Stadtteil Schwerter Heide verfügt, laut dem Einzelhandelskonzept der Stadt Schwerte, über Defizite in der Nahversorgung.
Dazu wurde gutachterlich untersucht, ob von dem geplanten Vorhaben negative städtebauliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und die Versorgungsstruktur in Schwerte bzw. benachbarten Gemeinden ausgehen. Mit einer städtebaulichen Wirkungsanalyse konnte nachgewiesen werden, dass keine negativen städtebaulichen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO oder ein Umschlagen absatzwirtschaftlicher Auswirkungen in negative städtebauliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und die Versorgungsstruktur in Schwerte und anderen Gemeinden zu erwarten sind.
Das Vorhaben ist allgemein mit den Zielen und Grundsätzen des Einzelhandelskonzepts der Stadt Schwerte sowie mit den einschlägigen landesplanerischen Zielen und Grundsätzen des LEP NRW kompatibel.
In seiner Sitzung am 10.05.2023 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Lebensmittelmarkt Dohrbaum" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich Begründung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.
Die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 „Lebensmittelmarkt Dohrbaum“ der Stadt Schwerte erfolgte über das Beteiligungsportal der Stadt Schwerte im Zeitraum vom 12.07.2023 bis einschl. 14.08.2023. Darüber hinaus konnte ein Termin zur persönlichen Einsichtnahme im Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte vereinbart werden. Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, vorgebracht werden. Zeitgleich hatten die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ebenfalls die Gelegenheit, sich gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu den Planungsabsichten zu äußern.
Im Rahmen der Offenlegung sind seitens der Bürger*innen Stellungnahmen eingegangen. In erster Linie wird aus der Nachbarschaft eine erhöhte Verkehrsbelastung des Alten Dortmunder Weges befürchtet.
Im Rahmen der Offenlegung sind seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen Stellungnahmen eingegangen.
Die Stadtentwässerungsgesellschaft SEG fordert im Rahmen der Konkretisierung der Planung eine Entwässerungsplanung mit Überflutungsnachweis. Nach Ansicht des LWL-Archäologie für Westfalen ist aufgrund der siedlungsgünstigen Lage und der bereits bekannten Fundstellen in der Umgebung damit zu rechnen, dass innerhalb des Plangebietes Bodendenkmalsubstanz erhalten hat. Daher wird eine Voruntersuchung des Geländes vorgeschlagen. Die AGON Arbeitsgemeinschaft Ornithologie u. Naturschutz (NABU-KV-Unna/Ortsgruppe Schwerte) ist der Meinung, dass unter den Grünflächen genügend Rückhaltekapazitäten ergänzt werden sollten, um die Folgen von Starkregenereignissen abzumildern. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund hat Bedenken gegen die atypische Fallgestaltung der Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels. Nach einer eigenen Überprüfung sind das Nahversorgungszentrum Sölderholz/Lichtendorf und das Nahversorgungszentrum Dortmund Berghofen in 7 Minuten sowie das Nahversorgungszentrum Dortmund Höchsten in 8 Minuten erreichbar. Es erschließt sich der IHK also nicht, wieso die Auswirkungen auf die benachbarte Gemeinde nicht in der in der städtebaulichen Wirkungsanalyse beachtet worden sind. Die Stadt Dortmund äußert eine ähnliche Kritik. Der Kreis Unna vertritt die Auffassung, dass der erforderliche Ausgleich des Kompensationsdefizits nicht durch einen Punkteausgleich auf dem Ökokonto der Stadt Schwerte erfolgen sollte, sondern durch die Bereitstellung einer externen Ausgleichsfläche des Investors. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht werden Hinweise gegeben.
Die Kaufland Stiftung & Co. KG wendet sich gegen das Planvorhaben und übernimmt hier eine ähnliche Position wie die IHK und die Stadt Dortmund. Zur Unterstützung ihrer Argumentation wurde ein Plausibilitätsprüfung vom hierzu beauftragten Planungsbüro Stadt + Handel erstellt.
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