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Bebauungsplan Nr. 35 "Auf der Liethe", 1. Änderung

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 07.09.2022 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Auf der Liethe" durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte sowie digital durchzuführen. Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Auf der Liethe“ erfolgte durch eine Veröffentlichung auf der Seite der Stadt Schwerte auf dem Beteiligungsportal NRW im Zeitraum vom 13.02.2023 bis einschl. 27.02.2023. Zeitgleich hingen die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte aus.

Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen z.B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, vorgebracht werden.

Durch die vorgesehene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Auf der Liethe“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nachverdichtung des Eckgrundstückes Hagener Straße/ Kleine Liethstraße geschaffen werden.

Durch eine Anpassung der Baugrenzen ist es möglich, auch den hinteren Teil des Eckgrundstückes wohnbaulich zu entwickeln und damit im Sinne der Nachverdichtung weiteren Wohnraum im Innenbereich zu schaffen. Das Plangebiet ist derzeit ungenutzt, zum Teil versiegelt und zum Teil bewachsen. Der Baumbestand auf den Flurstücken 671 bis 673 bleibt erhalten, eine Bebauung dieser Flurstücke ist nicht mehr geplant. Erschlossen wird das Gelände über die Kleine Liethstraße.

In seiner Sitzung am 10.02.2021 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 198 „Kleine Liethstraße“ aufzustellen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (DS X/0037). Grund für die Aufstellung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung des Eckgrundstückes Hagener Straße / Kleine Liethstraße. Der gesamte Bereich sollte einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden. In der Zwischenzeit wurde durch den Investor ein Bauantrag eingereicht, der zum überwiegenden Teil auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 35 „Auf der Liethe“ genehmigungsfähig ist. Lediglich ein kleiner Gebäudeteil im hinteren Bereich des betreffenden Grundstückes kann nicht auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes genehmigt werden, da die Baugrenzen deutlich überschritten werden. Anstatt für den sehr kleinen Bereich, der ca. 750 m² umfasst, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, wird eine Anpassung der Baugrenzen des bestehenden Bebauungsplanes durch eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Auf der Liethe“ seitens der Verwaltung als die sinnvollere Vorgehensweise erachtet. Daher wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 198 „Kleine Liethstraße“ aufgehoben.

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