Anliegen A - Z

Bebauungsplan Nr. 201 "Wohnquartier Am Schützenhof"

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 02.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 201 "Wohnquartier Am Schützenhof" beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer Bürgerveranstaltung und anschließendem 14-tägigem Aushang der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist parallel durchzuführen.

Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte ist im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs zugunsten einer wohnbaulichen Entwicklung durchzuführen.

Nach einer Informationsveranstaltung am 07.02.2024 im Bürgersaal der Stadt Schwerte lagen die Planunterlagen bis einschließlich 23.02.2024 während der Dienstzeiten im Planungsamt, Rathaus I zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Online-Beteiligung war in dieser Zeit über das Beteiligungsportal NRW möglich.

Der Rat der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung vom 18.02.2009 (DS VII/1187) beschlossen, die Nutzung des Freizeit-Allwetterbades (FAB) aufzugeben und das Bad zum 31.12.2009 zu schließen. Bisher scheiterten Versuche, das ehemalige FAB-Gelände einer neuen Nutzung zuzuführen.

Nachdem absehbar war, dass der VFL Schwerte seinen Betrieb zukünftig in ein neu geplantes Sportzentrum in Wandhofen, zusammen mit dem TUS Wandhofen, verlagern wird, wurde schließlich entschieden, nicht nur das Gelände des ehem. FAB zu beplanen, sondern die Flächen des VfL Schwerte 1919/21 e. V., des Schießsportclubs Schwerte e. V. sowie der Reisevereinigung Schwerte e. V. in die Planung mit einzubeziehen. (DS IX/0894).

Trotz etwa gleichbleibender Einwohnerzahl sagt das Kommunale Handlungskonzept Wohnen einen qualitätsbedingten Neubaubedarf für die Stadt Schwerte voraus. Am Schützenhof soll deshalb ein Quartier mit bedarfsgerechtem, vielfältigem sowie bezahlbarem Wohnraum und gleichzeitig hoher städtebaulicher Qualität entstehen. Zusätzlich sind in geringem Maße ergänzende Nutzungen wie Dienstleistungen und Einzelhandel vorgesehen. In Form einer maßvollen Verdichtung soll sich die neue Bebauung in ihr Umfeld einfügen und zugleich eine eigene Identität ausbilden. Dabei ist vor allem auch das Ziel, die attraktive Lage der Fläche am Übergang in die Ruhrauen zu honorieren, indem eine Verknüpfung mit den hochwertigen Freiraumstrukturen hergestellt wird. Insgesamt soll das geplante Wohnquartier mit einer hohen sozialen, funktionalen und ökologischen Qualität zu einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung beitragen.

Um eine möglichst hohe städtebauliche Qualität des geplanten Wohnquartiers unter Berücksichtigung seiner Lage zu gewährleisten, hat die Stadt Schwerte im Rahmen eines offenen Investorenwettbewerbes unterschiedliche Entwürfe erarbeiten lassen. Aus den eingegangenen Angeboten wurden durch die Fachverwaltung die drei besten ausgewählt und in der Sitzung am 15.09.2021 vorgestellt (DS X/0311). Die Entwürfe boten jeweils eigene Qualitäten hinsichtlich Wohnraumtypologie, Baudichte, Einfügung, Erschließungsprinzip sowie Freiraumgestaltung und decken somit eine große Bandbreite möglicher Lösungsansätze für die vorgesehene Wohnbaulandentwicklung ab. Als Sieger ist der Entwurf von der Bietergemeinschaft Ten Brinke Projektentwicklung GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit der Stadtsparkasse Schwerte AöR hervorgegangen. In seiner Sitzung am 17.11.2021 (DS X/0311) hat der APBW im nicht öffentlichen Teil entschieden, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die Grundstücke an die Bietergemeinschaft Ten Brinke Projektentwicklung GmbH & Co. KG und Stadtsparkasse Schwerte AöR zu veräußern.

Auf der Grundlage des mit dem Angebot entsprechend eingereichten Entwurfes soll nun der Bebauungsplan Nr. 201 „Wohnquartier Am Schützenhof“ aufgestellt werden. Das Konzept sieht eine kompakte Struktur mit Geschosswohnungsbau vor. Zentral sind offene Blöcke, im Norden und Osten offene Zeilen und punktförmige Mehrfamilienhäuser geplant. Nordwestlich ist eine Bauflucht in Richtung Schützenstraße mit Einlassung für einen Quartiersplatz vorgesehen. Im Süden schließt das Baugebiet mit zur Ruhr hin ausgerichteten Eckgebäuden ab. Insgesamt sollen rd. 400 Wohneinheiten entstehen. 30 % der Wohneinheiten werden als sozial geförderte Wohnungen entwickelt. Als wohnergänzende Nutzungen sind im Bereich des Platzes Einzelhandel, Gastronomie und Büros sowie eine Tagespflegeeinrichtung geplant. Die Bebauung soll entlang einer Ringerschließung angeordnet werden, die durch Tiefgaragen mit Zufahrten am Quartierseingang weitgehend kraftverkehrsfrei ist. Die Innenhöfe und tlw. auch die Flachdächer sind als gemeinschaftliche Freiräume und das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Mühlenstrangs als renaturierter Landschaftspark ausgestaltet. Das Gehölz nördlich an der Schützenstraße soll zu einem wesentlichen Teil erhalten bleiben.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Schwerte zu ändern. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schwerte sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Fläche einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen.

stefanie.zaddach(at)stadt-schwerte.de
023 04 / 104-637
Details

Rathaus I

Raum: 404
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung