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Bebauungsplan Nr. 194 „Standort Schützenstraße"

Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 23.01.2018 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 194 "Standort Schützenstraße" die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte durchzuführen. Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des o.g. Bebauungsplanes lag mit seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 11.04.2019 bis einschließlich 30.04.2019 während der Dienststunden im Planungsamt zur Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist konnten Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift im Planungsamt vorgebracht werden.

Der Öffentlichkeit sollte damit frühzeitig die Möglichkeit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu nehmen.

Im Plangebiet befindet sich im nordwestlichen Bereich eine Gewerbehalle sowie südlich an der Schützenstraße eine Tankstelle und eine Waschstraße; der Charakter des Plangebiets ist deutlich von Gewerbe geprägt. Die übrigen Flächen des Plangebiets sind unbebaut. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 194 "Standort Schützenstraße" wird im Süden durch den Verlauf der Schützenstraße und im Westen durch die Konrad-Zuse-Straße begrenzt. Im nördlichen Bereich bildet der Baubetriebshof der Stadt Schwerte die räumliche Begrenzung.

Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, den Standort planungsrechtlich zu entwickeln und zu qualifizieren. Die Ansiedlung von nicht störenden Gewerbe-, Gastronomie- sowie Büronutzungen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Nutzungen im Plangebiet sowie der Umgebungsbebauung ist planerische Maßgabe für das Bebauungsplanverfahren. Zur planungsrechtlichen Entwicklung des Standorts und zur Sicherung der umgebenden Bebauung ist daher die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 194 "Standort Schützenstraße" notwendig.

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