Flächennutzungsplan, 23. Änderung "Erweiterung Zweiradcenter Markgraf"

In seiner Sitzung am 13.12.2023 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, die 23. Änderung des Flächennutzungsplans „Erweiterung Zweiradcenter Markgraf“ parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 205 durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 205 „Erweiterung Zweiradcenter Markgraf“ sowie der 23.Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Betriebsvergrößerung des Fahrradfachmarktes am aktuellen Standort im Gewerbepark Geisecke geschaffen werden. Hintergrund der Vergrößerung ist, dass das Fahrrad insgesamt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, insbesondere die Nachfrage nach E-Bikes ist deutlich gestiegen und hat das Sortiment um rd. 80 % erweitert. Durch die Mobilitätswende ist außerdem das Interesse an der Warengruppe „Cargo-Bike“ gestiegen, die aufgrund ihrer Größe das Zwei- bis Dreifache an Ausstellungsfläche gegenüber einem klassischen Fahrrad benötigen. Um den neuen Herausforderungen gerecht werden und dauerhaft gegen große Investoren und Ketten bestehen zu können, ist eine Vergrößerung des bestehenden Betriebs erforderlich.

Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Schwerte ist die betreffende Fläche als gewerbliche Baufläche dargestellt. Erforderlich ist hier eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes zu einer Sonderbaufläche, sodass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird. 

Die Offenlage zur Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte sowie des Bebauungsplans Nr. 205 „Erweiterung Zweiradcenter Markgraf“ erfolgte gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet unter Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte im Zeitraum vom 25.03.2026 bis einschl. 30.04.2026. Darüber hinaus waren die Planunterlagen im o.g. Zeitraum im Planungsamt, Rathaus I, während der Dienststunden einsehbar. Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen z.B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. 

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