Satzungen nach dem BauGB sind Rechtsvorschriften der Gemeinde zur Regelung ihrer Angelegenheiten, die auf dem Baugesetzbuch (BauGB) basieren, wie zum Beispiel Bebauungspläne, Innenbereichssatzungen oder auch Ergänzungssatzungen. Diese Satzungen sind für die Betroffenen verbindlich und dienen der Steuerung der örtlichen Entwicklung und der Sicherung der städtebaulichen Ordnung. Sie werden von der Gemeinde in einem förmlichen Verfahren beschlossen und müssen öffentlich bekannt gemacht werden, um in Kraft zu treten.
Rechtskräftige Satzungen:
Satzungen im Verfahren: