Stefanie
Zaddach
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In seiner Sitzung am 13.12.2023 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 205 „Erweiterung Zweiradcenter Markgraf“ aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus durchzuführen. Parallel erfolgt die 23. Änderung des Flächennutzungsplans. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 205 „Erweiterung Zweiradcenter Markgraf“ sowie der 23.Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Betriebsvergrößerung des Fahrradfachmarktes am aktuellen Standort im Gewerbepark Geisecke geschaffen werden. Hintergrund der Vergrößerung ist, dass das Fahrrad insgesamt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, insbesondere die Nachfrage nach E-Bikes ist deutlich gestiegen und hat das Sortiment um rd. 80 % erweitert. Durch die Mobilitätswende ist außerdem das Interesse an der Warengruppe „Cargo-Bike“ gestiegen, die aufgrund ihrer Größe das Zwei- bis Dreifache an Ausstellungsfläche gegenüber einem klassischen Fahrrad benötigen. Um den neuen Herausforderungen gerecht werden und dauerhaft gegen große Investoren und Ketten bestehen zu können, ist eine Vergrößerung des bestehenden Betriebs erforderlich.
Die frühzeitige Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 205 „Erweiterung Zweiradcenter Markgraf“ erfolgte durch Aushang der Planunterlagen zu jedermanns Einsicht im Zeitraum vom 28.07.2025 bis einschl. 29.08.2025 während der Dienstzeiten im Planungsamt. Während der Auslegungsfrist konnten Anregungen schriftlich, während der Dienststunden auch zur Niederschrift im Planungsamt vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. Zeitgleich erfolgte eine Veröffentlichung und Beteiligungsmöglichkeit unter Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte. In diesem Zeitraum gingen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein, die insbesondere die durch die Betriebsvergrößerung bedingte voraussichtliche Zunahme des Verkehrs sowie die Erschließung thematisieren. Weitere Anregungen und Hinweise gingen zu den Bereichen Licht- und Lärmemissionen sowie der Umsetzung von Grünfestsetzungen ein.
Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand auch eine frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH, der Stadtwerke Schwerte GmbH sowie der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund ein. Wesentliche Themen waren der Umgang mit Altlastenverdachtsflächen, Hinweise zur Niederschlagsentwässerung und zu Leitungsrechten sowie die Auswirkungen des Vorhabens auf den Einzelhandel in umliegenden Städten.
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