Die erste Stufe der Bauleitplanung ist der Flächennutzungsplan (FNP).
Er stellt die vorhandenen und geplanten Nutzungen für das gesamte Stadtgebiet in seinen Grundzügen dar (Wohnbauflächen, Gewerbliche Bauflächen, Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft u.s.w.), verschafft aber den Bürgerinnen und Bürgern noch keinen Anspruch auf Baurecht.