Vorhaben- und Erschließungspläne

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, durch den für ein konkretes Vorhaben eines Bauträgers oder Investors Baurecht geschaffen wird.

Der Vorhabenträger verpflichtet sich in einem Durchführungsvertrag, das Vorhaben in einer bestimmten Frist unter Übernahme der Kosten durchzuführen.

Rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungspläne:

Vorhabenbezogene Bebauungspläne im Verfahren:

Erläuterungen: