Jonas
Läcke
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Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 193 „Am Dohrbaum“ ist die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs zugunsten einer gewerblichen Entwicklung durchzuführen. Die Darstellung ist von einer gemischten Baufläche gem. §1 (1) Nr. 2 BauNVO sowie einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB in eine gewerbliche Baufläche zu ändern.
Ziel des Vorhabens ist es, eine der letzten im Flächennutzungsplan ausgewiesenen unbebauten Gewerbeflächen einer Bebauung zuzuführen und zu entwickeln. Die Ortslage nahe der Stadtgrenze zu Dortmund sowie die Anbindung an die Bundesautobahn A1 und an die Bundesstraße B236 begünstigen den Standort des Gewerbegebiets. Vorrangig sollen sich künftig nicht-störende Gewerbebetriebe ansiedeln können, um das angrenzende Wohnumfeld vor Lärm- und Geruchsimmissionen zu schützen. Der im Flächennutzungsplan festgesetzte Grünstreifen im Osten des Geltungsbereiches bleibt größtenteils erhalten und sorgt für eine Trennung zwischen der Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet. Gleichzeitig wird durch den Grünstreifen eine Fuß- und Radwegeverbindung von Norden nach Süden ausgebaut, unter anderem mit Anschlüssen an den „Alten Dortmunder Weg“ und an die Straße „Am Dohrbaum“.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte sowie digital statt. Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden. Mit einer Informationsveranstaltung am 18.03.2025 im Technologiepark sollten die Bürger*innen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden und Gelegenheit zur Erörterung erhalten. Anschließend lagen die Planunterlagen vom 24.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025 während der Dienststunden im Planungsamt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist konnten Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift im Planungsamt vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. Zur frühzeitigen Beteiligung der 25. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans Nr. 193 „Am Dohrbaum“ gingen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Diese beinhalteten unter anderem die Themen Verkehr und Erschließung, Auswirkungen auf Flora und Fauna, Höhenentwicklung und Geschossigkeit der künftigen Bebauung sowie die Berücksichtigung weiterer Bauvorhaben in der Umgebung.
Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand auch eine frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Hier gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, der Autobahn GmbH des Bundes, der LWL-Archäologie für Westfalen, der Landwirtschaftskammer NRW, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH sowie der Wasserwerke Westfalen GmbH ein. Wesentliche Themen waren u.a. die Erarbeitung weiterer Gutachten, die Prüfung von potentiellen Bodendenkmälern sowie die Abwasserbeseitigung.
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