Die erste Stufe der Bauleitplanung ist der Flächennutzungsplan (FNP). Er stellt die vorhandenen und geplanten Nutzungen für das gesamte Stadtgebiet in seinen Grundzügen dar (Wohnbauflächen, Gewerbliche Bauflächen, Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft u.s.w.), verschafft aber den Bürgerinnen und Bürgern noch keinen Anspruch auf Baurecht.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Schwerte am 30.12.2004 ist der neue Flächennutzungsplan rechtswirksam geworden. Zuvor hat die Bezirksregierung Arnsberg den vom Rat der Stadt Schwerte am 14.07.2004 beschlossenen Plan genehmigt.
Mit dem FNP werden für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung in Schwerte aufgezeigt. Als vorbereitender Bauleitplan kommt dem FNP in erster Linie die Aufgabe zu, den planerischen Rahmen abzustecken, der bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen ist - etwa bei der Entwicklung neuer Baugebiete.
Maßgebliche Grundlage für den FNP bildeten die Ergebnisse der Ortsteilentwicklungsplanungen, die in den Jahren 2000 bis 2002 in zahlreichen Werkstätten gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet worden waren. Weitere wichtige Planungsvorgaben bildeten u.a. der Regionalplan, der die regionalen Ziele von Raumordnung und Landesplanung bestimmt, sowie der Landschaftsplan Schwerte mit Festsetzungen zum Schutz und zur Entwicklung des freien Landschaftsraumes (aufgestellt durch den Kreis Unna im Jahre 1998).
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
diverse Fachgesetze
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Die erste Stufe der Bauleitplanung ist der Flächennutzungsplan (FNP). Er stellt die vorhandenen und geplanten Nutzungen für das gesamte Stadtgebiet in seinen Grundzügen dar (Wohnbauflächen, Gewerbliche Bauflächen, Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft u.s.w.), verschafft aber den Bürgerinnen und Bürgern noch keinen Anspruch auf Baurecht.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Schwerte am 30.12.2004 ist der neue Flächennutzungsplan rechtswirksam geworden. Zuvor hat die Bezirksregierung Arnsberg den vom Rat der Stadt Schwerte am 14.07.2004 beschlossenen Plan genehmigt.
Mit dem FNP werden für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung in Schwerte aufgezeigt. Als vorbereitender Bauleitplan kommt dem FNP in erster Linie die Aufgabe zu, den planerischen Rahmen abzustecken, der bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen ist - etwa bei der Entwicklung neuer Baugebiete.
Maßgebliche Grundlage für den FNP bildeten die Ergebnisse der Ortsteilentwicklungsplanungen, die in den Jahren 2000 bis 2002 in zahlreichen Werkstätten gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet worden waren. Weitere wichtige Planungsvorgaben bildeten u.a. der Regionalplan, der die regionalen Ziele von Raumordnung und Landesplanung bestimmt, sowie der Landschaftsplan Schwerte mit Festsetzungen zum Schutz und zur Entwicklung des freien Landschaftsraumes (aufgestellt durch den Kreis Unna im Jahre 1998).
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
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Hier finden sie den Flächennutzungsplan (Erläuterungsbericht und Teilplan 1 bis 3) zum downloaden:
Wichtiger Hinweis: Auf Grund der Datenmenge kann es beim Download der Pläne zu erheblichen Verzögerungen kommen.
Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan (1,4 MB)
Flächennutzungsplan: Teilplan 1 (6 MB)
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