Ergänzungssatzung "Erweiterung Homel"

In seiner Sitzung am 22.04.2026 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, den Entwurf der Ergänzungssatzung „Erweiterung Homel“ mit seiner Begründung gem. § 4a BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die erneute Offenlage erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Erweiterung Homel“ der Stadt Schwerte mit seiner Begründung liegt gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Form eines Aushangs im Zeitraum vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 während folgender Zeiten

montags – donnerstags  von 8.00 – 16.00 Uhr
freitags                                von 8.00 – 12.00 Uhr

im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. Zudem werden Auskünfte zur beabsichtigten Planung unter der Rufnummer 02304/104-637 erteilt. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt auf der Internetseite Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte

Anlass für die Aufstellung der Ergänzungssatzung sind aktuelle Pläne der Fa. R. Homel GmbH & Co. KG, ihren Betrieb am Standort Osthellweg 15 zu erweitern und zusätzliche Flächen für Lagerzwecke zu nutzen. Bei dem geplanten Ergänzungsbereich handelt es sich um eine Fläche, die sich östlich an das bestehende Betriebsgelände anschließt. Die geplante Erweiterung des Betriebsgeländes ist unter den bestehenden Voraussetzungen aktuell nicht möglich, da die Erweiterungsfläche planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen und gemäß § 35 BauGB zu beurteilen ist. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehenen Betriebserweiterung besteht die Möglichkeit, mit Hilfe der Aufstellung einer Ergänzungssatzung auf Grundlage des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen.

Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte in seiner Sitzung am 11.06.2025 beschlossen, den Entwurf der Ergänzungssatzung „Erweiterung Homel“ der Stadt Schwerte mit seiner Begründung gem. § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sollte parallel Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. 

Die Offenlage erfolgte vom 15.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 in Form eines Aushangs im Rathaus der Stadt Schwerte. Im Rahmen der Offenlage gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Während der parallel stattfindenden Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH, der Landwirtschaftskammer Nordrhein – Westfalen sowie der Autobahn GmbH des Bundes ein. Die Stellungnahmen beinhalten insbesondere die Themen Altlasten, die Erforderlichkeit der Eingriffsregelung, Restriktionen durch die Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone zur A1, die Entwässerung sowie eine Eingrünung des Plangebiets.

Insgesamt erforderten die Inhalte der Stellungnahmen einige wesentliche Änderungen in der Planzeichnung sowie in den Festsetzungen und Hinweisen. Dementsprechend wurden z.B. die Altlastenverdachtsfläche im Plan gekennzeichnet sowie eine textliche Festsetzung und ein Hinweis zum Thema Altlasten ergänzt. Darüber hinaus erfolgte die zeichnerische Festsetzung einer Fläche zum Anpflanzen von Bäumen mit entsprechenden Pflanzvorgaben entlang der Straße Am Eckey. Diese soll zum einen der Abschirmung und besseren Integration in das Landschaftsbild dienen, zum anderen erfolgt dadurch ein Teil des erforderlichen Eingriffsausgleichs. Eine weitere textliche Festsetzung wurde zum Thema Einfriedungen ergänzt, die einen Mindestabstand dieser von drei Metern zur Straße Am Eckey vorgibt. Durch den vorgegebenen Mindestabstand der Einfriedung zur öffentlichen Verkehrsfläche wird, in Zusammenhang mit der festgesetzten Baumreihe, eine entsprechende landschaftliche Eingliederung des Plangebiets sichergestellt. Des Weiteren wurden die Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone in der Planzeichnung nachrichtlich dargestellt und ein Hinweis dazu in den Plan aufgenommen. Zudem wurde eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erstellt.

Die erforderlichen Änderungen im Plan und den Festsetzungen machen schließlich eine erneute Offenlage erforderlich.