Corinna
Breker
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In seiner Sitzung am 11.06.2025 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, den Entwurf der Ergänzungssatzung "Erweiterung Homel“ mit seiner Begründung gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen in Form eines Aushangs im Rathaus der Stadt Schwerte auszulegen und im Internet zu veröffentlichen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird parallel dazu Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Anlass für die Aufstellung der Ergänzungssatzung sind aktuelle Pläne der Fa. R. Homel GmbH & Co. KG, ihren Betrieb am Standort Osthellweg 15 zu erweitern und zusätzliche Flächen für Lagerzwecke zu nutzen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung "Erweiterung Homel“ der Stadt Schwerte mit seiner Begründung liegt gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Form eines Aushangs im Zeitraum vom 15.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 während folgender Zeiten:
montags – donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr
freitags von 8.00 – 12.00 Uhr
im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31 in 58239 Schwerte vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt auf der Internetseite Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte.
Bei dem geplanten Ergänzungsbereich handelt es sich um eine Fläche, die sich östlich an das Betriebsgebäude der Fa. R. Homel GmbH & Co. KG am Standort Osthellweg 15 in 58239 Schwerte anschließt. Der Standort befindet sich im nördlichen Schwerter Stadtgebiet im Kreuzungsbereich zwischen der Autobahn A 1 (nördlich angrenzend) und der Bundesstraße B 236 (westlich angrenzend) sowie der Kreisstraße Am Eckey. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung "Erweiterung Homel“ erstreckt sich über eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Schwerte, Flur 4, Flurstück 56 sowie das vollständige Grundstück Gemarkung Schwerte, Flur 4, Flurstück 797. Der Bereich der Ergänzungssatzung hat eine Flächengröße von ca. 5.700 m².
Die geplante Erweiterung des Betriebsgeländes ist unter den bestehenden Voraussetzungen aktuell nicht möglich, da die Erweiterungsfläche planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen und gemäß § 35 BauGB zu beurteilen ist. Zur Schaffung einer planungsrechtlichen Zulässigkeit der vorgesehenen Betriebserweiterung besteht die Möglichkeit, mit Hilfe der Aufstellung einer Ergänzungssatzung auf Grundlage des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen. Die einbezogenen Flächen müssen dafür durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sein. Für die Aufstellung der Ergänzungssatzung "Erweiterung Homel“ sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Die Inhalte der Ergänzungssatzung beschränken sich auf wenige Darstellungen bzw. Festsetzungen. Um die Grenzen der Bebaubarkeit des Grundstücks darzustellen, wird eine Baugrenze festgelegt. Darüber hinaus werden alle Vorhaben im Bereich der Ergänzungssatzung innerhalb von Baugenehmigungsverfahren gem. § 34 BauGB bewertet.
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