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Bei Neuaufstellung/Abbestellung und Änderungen von Abfallgefäßen (Restmüll, Biomüll und Altpapier) ist vom Grundstückeigentümer oder Verwalter ein schriftlicher Antrag (E-Mail, Fax, Brief) an den Baubetriebshof zu richten.
Der Austausch der Müllgefäße wird dann zum Beginn des nächsten Monats vorgenommen. Die Gebühren (für Rest- und Biomüll) werden mit dem Grundbesitzabgaben-Bescheid durch das Amt für Finanzen festgesetzt.
Ortsrecht:
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Bei Neuaufstellung/Abbestellung und Änderungen von Abfallgefäßen (Restmüll, Biomüll und Altpapier) ist vom Grundstückeigentümer oder Verwalter ein schriftlicher Antrag (E-Mail, Fax, Brief) an den Baubetriebshof zu richten.
Der Austausch der Müllgefäße wird dann zum Beginn des nächsten Monats vorgenommen. Die Gebühren (für Rest- und Biomüll) werden mit dem Grundbesitzabgaben-Bescheid durch das Amt für Finanzen festgesetzt.
Ortsrecht:
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Bei Neuaufstellung/Abbestellung und Änderungen von Abfallgefäßen (Restmüll, Biomüll und Altpapier) ist vom Grundstückeigentümer oder Verwalter ein schriftlicher Antrag (E-Mail, Fax, Brief) an den Baubetriebshof zu richten.
Der Austausch der Müllgefäße wird dann zum Beginn des nächsten Monats vorgenommen. Die Gebühren (für Rest- und Biomüll) werden mit dem Grundbesitzabgaben-Bescheid durch das Amt für Finanzen festgesetzt.
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Ulrike
Wegner
Michael
Starzonek
Uwe
Tembaak
Ursula
Benesch
Bei Neuaufstellung/Abbestellung und Änderungen von Abfallgefäßen (Restmüll, Biomüll und Altpapier) ist vom Grundstückeigentümer oder Verwalter ein schriftlicher Antrag (E-Mail, Fax, Brief) an den Baubetriebshof zu richten.
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Die Abgabe einer Biotonnenverpflichtungserklärung ist eine von vielen Dienstleistungen, welche Ihnen online in unserem Service-Portal zur Verfügung stehen.
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