Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich. Auf Wunsch kann der Personalausweis schon vor Beginn der Personalausweispflicht (16 Jahre), frühestens jedoch mit 12 Jahren beantragt werden.
Eine Änderung der Personendaten (wie z. B. Namensänderung nach Eheschließung/Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Abholung des Personalausweises
Haben Sie keine Möglichkeit den Personalausweis persönlich abzuholen, weisen Sie uns bitte nach Möglichkeit bereits bei der Antragstellung drauf hin, weil wir Ihnen in diesem Falle eine spezielle Vollmacht aushändigen müssen.
Statusabfrage für bestellte Personalausweise
Bei der Bestellung Ihres Personalausweises wird Ihnen ein Code mitgegeben. Damit können Sie den Status Ihres Dokuments im Service-Portal der Stadt Schwerte abfragen.
Aktivierung des Online-Ausweises
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online hier erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
Weitere Informationen zu den Funktionen des neuen Personalausweises finden Sie hier.
Befreiung von der Ausweispflicht
Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von den Mitarbeiter*innen des Bürgerservices. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter den "Formularen".
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich. Auf Wunsch kann der Personalausweis schon vor Beginn der Personalausweispflicht (16 Jahre), frühestens jedoch mit 12 Jahren beantragt werden.
Eine Änderung der Personendaten (wie z. B. Namensänderung nach Eheschließung/Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Abholung des Personalausweises
Haben Sie keine Möglichkeit den Personalausweis persönlich abzuholen, weisen Sie uns bitte nach Möglichkeit bereits bei der Antragstellung drauf hin, weil wir Ihnen in diesem Falle eine spezielle Vollmacht aushändigen müssen.
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Befreiung von der Ausweispflicht
Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von den Mitarbeiter*innen des Bürgerservices. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter den "Formularen".
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Miriam
Cichon
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Filomena
Interlandi
33
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Dienstag
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Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Claudia
Jesser
33
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Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
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Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Brigitte
Osthoff
33
Montag
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Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Michaela
Struwe
33
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Martina
Buhl
33
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Petra
Zielony
33
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
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Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Die alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post erhalten Sie hier
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Montag: | 07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe |
Dienstag: | 07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | nur Terminvergabe |
Donnerstag: | 07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe |
Freitag: | 07:00 - 12:00 Uhr |
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