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Personalausweis

Deutsche Einwohner sind mit Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich. Die Beantragung ist ausschließlich persönlich vorzunehmen und kann nicht per Vollmacht übertragen werden.

Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Er enthält einen kontaktlosen Chip, der drei Funktionen bietet:

  1. die Speicherung biometrischer Daten,
  2. den elektronischen Identitätsnachweis und
  3. die qualifizierte elektronische Signatur.

Seit dem 01.08.2021 ist die Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke im neuen Personalausweis verpflichtend.

Statusabfrage für bestellte Personalausweise
Bei der Bestellung Ihres Personalausweises wird Ihnen ein Code mitgegeben. Damit können Sie den Status Ihres Dokuments im Service-Portal der Stadt Schwerte abfragen.

Weitere Informationen zu den Funktionen des neuen Personalausweises finden Sie hier. 

Außerdem ist es möglich, bei Bedarf einen vorläufigen Ausweis zu beantragen. Dieser besitzt eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. Das Dokument wird vor Ort ausgestellt und ist sofort zur Mitnahme bereit.

Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können Sie bei Ihrem Bürgerservice oder beim Auswärtiges Amt  erhalten.

Befreiung von der Ausweispflicht
Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von den Mitarbeiter*innen des Bürgerservices. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter den "Formularen".

  • Ausstellung: 37,00 Euro
  • Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Änderung der Online-Funktionen: 0,00 Euro

Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.

  • Alter Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass und Geburtsurkunde bzw. Familienbuch. Falls keine alten Ausweispapiere vorhanden sind, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Familienbuches.
  • Sind Sie

    • verheiratet,
      benötigen Sie zusätzlich das aktuelle Familienstammbuch
      • Personen, die vor dem 01.01.1958 geheiratet haben, benötigen eine aktuelle Heiratsurkunde
    • ledig,
      benötigen Sie eine aktuelle Geburtsurkunde
    • geschieden oder verwitwet,
      benötigen Sie eine aktuelle Familienbuchabschrift und gegebenenfalls Scheidungsurteil und/oder Sterbeurkunde der Ehegattin/des Ehegatten
       

    Sollten Sie die vorgenannten Nachweise nicht bereits vorgelegt haben, ist eine Vorlage bei Dokumentenbeantragung zwingend notwendig.

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Anwesenheit Kinder jeden Alters erforderlich.
  • Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss bei der Antragstellung mindestens eine sorgeberechtigte Person anwesend sein. Von dem anderen evtl. nicht anwesenden Elternteil ist eine Einverständniserklärung nebst Kopie des Personalausweises vorzulegen.

    Bitte bringen Sie die v.g. Unterlagen (einschließlich Geburtsurkunde bzw. Familienbuch) vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung eines Personalausweises nicht möglich ist.
  • Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.

    Die alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post erhalten Sie hier

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