Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die zur Einsichtnahme zur Verfügung stehenden Bebauungspläne lediglich informellen Charakter haben. Rechtsansprüche können aus der Darstellung nicht abgeleitet werden. Eine planungsrechtliche Beratung ist deshalb bei konkreten Fragestellungen unabdingbar.
Rechtskräftige Bebauungspläne haben das komplette Aufstellungsverfahren durchlaufen und wurden vom Rat der Stadt Schwerte als Satzungen beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt sind sie rechtskräftig geworden; ihre Inhalte sind somit für jeden verbindlich.
Rechtskräftige Bebauungspläne (Liste)
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, durch den für ein konkretes Vorhaben eines Bauträgers oder Investors Baurecht geschaffen wird.
Vorhaben- und Erschließungspläne (Liste)
Innen- und Außenbereichssatzungen sind Festlegungen der Gemeinde gemäß § 34 und § 35 Baugesetzbuch über die bauliche Entwicklung in bestimmten räumlichen Geltungsbereichen.
Innen- und Außenbereichssatzungen (Liste)
Gestaltungssatzungen gelten jeweils für abgegrenzte Teile des Stadtgebietes. Geregelt werden in solchen Satzungen vor allem Dachformen und -aufbauten, die Auswahl von Baumaterialien, die Fassadengestaltung, Aussehen und Material von Fenster und Türen, Einfriedungen, Werbeanlagen oder die Oberflächen von Wegen, Straßen und Plätzen.
Hier finden Sie weitere Satzungen:
Hier finden Sie eine interaktive Bebauungsplanübersicht:
Bebauungsplanübersicht (Straßen)
Hier können Sie die Bebauungsplanübersicht als Pdf downloaden:
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO)
Planzeichenverordnung (PlanzV 90)
diverse Fachgesetze
Ortsrecht:
Stefanie
Zaddach
Standard
Montag
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Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
David
Weber
Standard
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Jonas
Läcke
Standard
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Jan
Menges
Standard
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Mittwoch
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Donnerstag
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die zur Einsichtnahme zur Verfügung stehenden Bebauungspläne lediglich informellen Charakter haben. Rechtsansprüche können aus der Darstellung nicht abgeleitet werden. Eine planungsrechtliche Beratung ist deshalb bei konkreten Fragestellungen unabdingbar.
Rechtskräftige Bebauungspläne haben das komplette Aufstellungsverfahren durchlaufen und wurden vom Rat der Stadt Schwerte als Satzungen beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt sind sie rechtskräftig geworden; ihre Inhalte sind somit für jeden verbindlich.
Rechtskräftige Bebauungspläne (Liste)
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, durch den für ein konkretes Vorhaben eines Bauträgers oder Investors Baurecht geschaffen wird.
Vorhaben- und Erschließungspläne (Liste)
Innen- und Außenbereichssatzungen sind Festlegungen der Gemeinde gemäß § 34 und § 35 Baugesetzbuch über die bauliche Entwicklung in bestimmten räumlichen Geltungsbereichen.
Innen- und Außenbereichssatzungen (Liste)
Gestaltungssatzungen gelten jeweils für abgegrenzte Teile des Stadtgebietes. Geregelt werden in solchen Satzungen vor allem Dachformen und -aufbauten, die Auswahl von Baumaterialien, die Fassadengestaltung, Aussehen und Material von Fenster und Türen, Einfriedungen, Werbeanlagen oder die Oberflächen von Wegen, Straßen und Plätzen.
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| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
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