Sie haben einen neuen Hund? - Dann müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden, denn alle Hunde, die in Schwerte gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.
Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schwerte in eine andere Stadt umziehen. Im Ortsrecht können Sie nachlesen, aus welchem Grund man von der Hundesteuer befreit werden kann, bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Ermäßigung der Steuer in Frage kommt.
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist in geeigneter Weise (z.B. Bewilligungsbescheid) nachzuweisen.
Sie haben einen neuen Hund? - Dann müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden, denn alle Hunde, die in Schwerte gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.
Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schwerte in eine andere Stadt umziehen. Im Ortsrecht können Sie nachlesen, aus welchem Grund man von der Hundesteuer befreit werden kann, bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Ermäßigung der Steuer in Frage kommt.
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