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Monika
Gottwald
Torsten
Kattwinkel
Lars
Hoff
Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Verwaltung der Stadt Schwerte für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3a VwVfG NRW ist eröffnet.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die Stadt Schwerte bietet unterschiedliche Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an.