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Andrea
Driller
Astrid
Brieke
Martina
Bothin-Buhl
Marina
Nöcker
Stefan
Erdmann
Alina
Werz
Die abschließende Fertigstellung müssen Sie dem Bauordnungsamt eine Woche vorher anzeigen, um der örtlichen Bauaufsichtsbehörde die Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen.
Bei der abschließenden Fertigstellung müssen sämtliche zur ordnungsgemäßen Nutzung erforderlichen Anlagen bzw. Einrichtungen fertiggestellt sein. Dazu gehören u. a. die notwendigen Zugänge, Zufahrten, Stellplätzen, Kinderspielflächen sowie Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen.